Personenanzahl bei Begräbnissen

MUND-NASEN-SCHUTZ – PFLICHT:
 
Bei mehr als 100 Personen beim Grabgang bzw. beim Zusammenwarten zum Begräbnis IM FREIEN muss KEIN MUND-NASEN-SCHUTZ getragen werden.
Die Pflicht zum Tragen von MNS gilt bei mehr als 100 Personen lediglich in Innneräumen.
 
Das bedeutet: MNS Pflicht generell nur in Innenräumen.
 
GASTRONOMIE:Auch in das Gastronomie besteht kein MNS-Pflicht mehr (weder innen noch außen, weder für das Personal, noch für die Besucher).RAHMENORDNUNG:Die Rahmenordnung der Bischofskonferenz ist soeben veröffentlicht worden.Für Begräbnisgottesdienste gelten damit:
 
  • MNS-Pflicht in der Kirche (wie auch bereits aufgrund der Verordnung)
  • Mindestabstände sowie gesperrte Bankreihen entfallen
  • Gemeindegesang, Musiker und Bläser sind ohne Einschränkungen wieder möglich
  • für Chöre wird auf die Empfehlungen des „Chorverbandes Österreich“ verwiesen (https://chorverband.at )
  • Weihwasserbecken können befüllt werden, wenn sie regelmäßig (mind. 2x pro Woche) neu befüllt werden
  • da für die Aufbahrung und den Grabgang auf die staatlichen Regelungen verwiesen wird, gibt es auch hier keine Einschränkungen.