Was ist bei einem Trauerfall zu tun?
Ob ein Angehöriger zu Hause, im Krankenhaus, an einem öffentlichen Ort oder im Ausland verstorben ist, nehmen sie Kontakt auf mit uns auf - wir veranlassen alles weiter für sie. Rufen Sie die Bestattung Neumayr unter 07274 / 62 29 oder 07272 / 70 539 rund um die Uhr.
 
  • Bei  einem Sterbefall zu Hause ist zunächst ein Arzt zu benachrichtigen. Nur ein Arzt darf den Tod feststellen und das erforderliche Dokument (den Totenschein) ausstellen.
  • Tritt der Tod im Krankenhaus oder in einem Altenheim ein, wird die Ausstellung des Totenscheines ohne Mitwirkung der Angehörigen veranlasst.
  • Bei Unfalltod, Suizid oder Verbrechen muss die Polizei benachrichtigt werden.
 
Nachdem der Tod festgestellt worden ist, rufen Sie uns an, um ein Informationsgespräch über den weiteren Verlauf zu führen.
Die Bestattung verständigt den Totenbeschauarzt und informiert Sie über die voraussichtliche Zeit des Eintreffens.
Vereinbaren Sie mit der Bestattung, wann der Verstorbene abgeholt werden soll (frühestens im Anschluss an die Totenbeschau möglich).
 
Legen Sie die Kleider zurecht, die der Verstorbene tragen soll:
 
  • Unterwäsche
  • Socken
  • Hemd/Bluse, Anzug/Kleid
  • keine Schuhe
  • Gerne kann der Verstorbene auch mit seiner "Lieblingskleidung" angekleidet werden.