Verlassenschaftsabhandlung

 
Nach jedem Todesfall wird ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Am besten ist man wendet sich an einen Notar zur Durchführung des Verlassenschaftsverfahrens. Die Hinterbliebenen werden vom Notar zur Todesfallaufnahme vorgeladen.
 

Mitzubringen sind, soweit vorhanden:

  • Namen, Adressen und Geburtsdaten der nächsten Verwandten
  • Sterbeurkunde
  • Letztwillige Verfügungen ( Testament etc. )
  • Bescheide über die Bestellung zum Sachwalter
  • Pensionsabschnitte des Verstorbenen
  • Kurze Aufstellung und Belege über den Nachlass, wie z.B.: Bank-,Spar-und Wertpapierkonten, Grundbuchauszüge, Versicherungsbelege, Lebensversicherungspolizzen, Kfz-Papiere, etc.
  • Aufstellung und Belege über die Schulden sowie Auslagen anlässlich der letzten Krankheit, des Todesfalles und des Begräbnisses einschliesslich eines
  • Kostenvoranschlages über den Grabstein.